Easily Read – The AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Birgit Pohl, Rosenbeckerstraße 27b, 12689 Berlin (nachstehend: „Birgit Pohl“ oder „ich“) und ihren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Es sei denn bei Vertragsabschluss wurde eine AGB von Birgit Pohl hinzugefügt. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer nach i.S.v. § 14 BGB sind.

Es gilt ausschließlich die deutschsprachige Fassung der AGB

1 DEFINITIONEN

1.1 Individuelles Coaching

Eine einzelne Person wird einmal, oder regelmäßig gecoacht. Der Ort der Ausführung kann sowohl virtuell als auch vor Ort im Betrieb passieren. Verschiedene Personen können je ein Coaching erhalten.

1.2 Group Coaching

Eine Gruppe von Personen erhalten ein Coaching. Das kann einmalig als angepasstes Workshop, oder regelmäßig zur generellen Kultur- und Performance-Verbesserung des Unternehmens passieren.

1.3 Workshops

Birgit Pohl bietet sowohl Unternehmen, als auch eine Gruppe von individuellen Kunden Workshops an an denen sie teilnehmen können.

1.4 Unternehmens-Coaching und Consulting

Birgit Pohl bietet Unternehmensberatung an. Wenn Birgit Pohl ls Agile Coach, oder im Bereich der Organisationsebene eingesetzt wird so benötigt Birgit Pohl den Einflussbereich auf der Organisationsebene und darf nicht auf ein Team, oder eine Person beschränkt werden. Der Kunde gewährt Birgit Pohl diesen Einflussbereich.

1.5 Dienstvertrag

Dienstverträge werden durch § 611 BGB geregelt und sind dadurch charakterisiert, dass man eine Vergütung gegen Leistung erhält. Aufgaben mit sich wiederholenden Charakter fallen unter diese Art von Vertrag.

1.6 Werkvertrag

Werkverträge werden durch §§ 631 ff. BGB geregelt und sind dadurch charakterisiert, dass der Kunde ein Werk erhält. Die Aufgaben dazu haben einen sich nicht-wiederholenden Charakter.

1.7 Halb- Und Fertigungsergebnisse

Erstellte Materialien die dazu dienen, die vertragliche Leistung zu erfüllen. Zum Beispiel Skizzen, Working Sheets, Diagramme (zum Beispiel für Prozesse, oder Organisationsstrukturen), Boards, etc.

1.8 Leistungsergebnisse

Ein Leistungsergebnis gibt es dann, wenn die im Vertrag festgesetzte Leistungen erfüllt sind.

1.9 Erhebliche Vertragsänderungen

Eine erhebliche Vertragsänderung besteht dann,

- wenn die gewünschten Änderungen 15% der geschätzten Zeit übersteigt, die benötigt wird, um die vertraglich festgesetzt Leistung zu erzielen.

- das Ziel sich ändert.

2 ALLGEMEIN

1.2 Werk- und Dienstleistungsvertrag

Die Aufgaben werden, je nach Charakter, in verschiedene Verträge eingeordnet.

2.2 Vertragsgegenstand

Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Birgit Pohl zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die schriftlich vereinbarte Leistung, welches im Vertrag geregelt wird.

2.3 Tauglichkeit und Erfüllung der Leistungen

Birgit Pohl schuldet eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. Im Rahmen des Auftrags besteht für Birgit Pohl nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist. Die Tauglichkeit und Erfüllung für Designdienstleistungen ist im Vertrag beschrieben.

Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schuldet Birgit Pohl- abgesehen von einem schriftlich vereinbarten konkreten Leistungsergebnis - nicht. Die Einbeziehung von fertigungstechnischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

2.4 Nachträgliche Änderungen

Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung und der Schriftform. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Bei erheblichen Vertragsänderungen kann Birgit Pohl ein separates Angebot erstellen. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind Birgit Pohl unverzüglich mitzuteilen.

2.4.1 Nachträgliche Änderungen für Dienstleistungen

Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt und sind ebenfalls Gegenstand der Vergütung.

2.5 Einweisung Für Coaching und Consulting

Um eine gute Arbeit zu gewährleisten gewährt der Kunde Birgit Pohl eine angemessene Einweisung in die Unternehmenskultur, Teamkultur, Strukturen und Prozesse.

2.6 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Birgit Pohl. Angemessene Reise-, Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.

2.7 Aufbewahrung

Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet Birgit Pohl nicht. Vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet Birgit Pohl nur bis zur Höhe des Materialwertes.

2.7 Arbeitsmaterialien

Grundsätzlich bietet Birgit Pohl an mit eigenen Arbeitsmaterialien zu arbeiten. Sollte der Kunde jedoch aus eigenen Gründen, sum Beispiel aus Gründern der Sicherheit, verlangen eine bestimmte Software zu installieren, so muss der Kunde eigene Hardware zur Verfügung stellen, sodass Birgit Pohl die eigenen Gründe, zum Beispiel Datenschutz, wahren kann.

2.8 Vergütung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.9 Verzug

Birgit Pohl gerät nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform. Garantien im Rechtssinne durch Birgit Pohl liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

3 DRITTE

Birgit Pohl darf nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Ihre Verantwortlichkeit für die ihr obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haftet Birgit Pohl für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist Birgit Pohl nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von ihr leistende Vergütungen (Fremdkosten) kann Birgit Pohl Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

4 OBLIGATION TO CO-OPERATE

Der Kunde hat Birgit Pohl alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und ihr bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Bei vom Kunden veranlassten außerplanmäßigen Nacht- bzw. Feiertagsarbeiten wird der hierfür vorgesehene Zuschlag gemäß Angebot, in jedem Fall jedoch ein Mindestzuschlag von 25% auf die Regelvergütung fällig.

5 RIGHTS OF OTHER PARTIES

Der Kunde übergibt Birgit Pohl nur solche Vorlagen, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde räumt Birgit Pohl das Recht ein, kundeneigene Programme oder Programme, an denen der Kunde das Recht besitzt, die Programme zu bearbeiten oder zu ändern, für den Kunden zu bearbeiten oder zu ändern. Der Kunde stellt Birgit Pohl insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei.

6 Beratung

Beratungsleistungen erbringt Birgit Pohl ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden. Birgit Pohl schuldet eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.

7 Nutzungsrechte

Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung ist unberechtigt und unzulässig.

8 Eigentumsvorbehalt

Birgit Pohl behält sich bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sie ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch Birgit Pohl ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Birgit Pohl ist nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Birgit Pohl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Birgit Pohl verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt bei Birgit Pohl.

9 Abrechnung

Birgit Pohl ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangt Birgit Pohl Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) ist Birgit Pohl berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und ihre Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.

Kann ein Auftrag aus nicht von Birgit Pohl zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde ihr für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70% der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung.

Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.

Eine Aufrechnung ist nur mit von Birgit Pohl anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

10 Mängelhaftung

Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden ist Birgit Pohl von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Birgit Pohl haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.

Birgit Pohl haftet nicht dafür, dass von Birgit Pohl erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere derer Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulden Birgit Pohl nicht.

11 Andere Mängel

Birgit Pohl haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet Birgit Pohl gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist meine Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter von Birgit Pohl sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen – gleich aus welchem Rechtsgrund - insb. auch für Datenverluste und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten vom Kunden eine Versicherung besteht.

12 SECRECY

Birgit Pohl verpflichtet sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die Birgit Pohl im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

15 Salvatorische Klausel

Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Berlin.

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